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Presseakkreditierung
Die Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der journalistisch politischen Berichterstattung. Als Grundlage werden folgende Nachweise akzeptiert:
- Gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes oder Fachjournalistenverbandes
- Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln
- Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist
- Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion
Kontakt zum Presseteam der AfD Bayern

Stephan Protschka, Landesvorsitzender
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